Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt wird häufig eine Anschlussheilbehandlung oder auch Anschlussrehabilitation durchgeführt. Diese medizinische Rehabilitationsmaßnahme kann sowohl  ambulant, stationär, als auch teilstationär erfolgen. Die Beantragung erfolgt durch den behandelnden Krankenhausarzt oder den Sozialdienst im  Krankenhaus.

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