Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege dient dazu die Heilung zu unterstützen, eine Verschlimmerung zu vermeiden und/oder krankheitsbegleitende Beschwerden zu lindern. Sie ist die Ausführung und Unterstützung von medizinischen Maßnahmen. Zu den medizinisch, therapeutischen Pflegetätigkeiten gehören: die Wundbehandlung, die Verabreichung von Spritzen (z. B. Insulin oder Heparin), die Medikamentengabe, Vitalzeichenkontrolle, Inhalationen, Infusionen, Katheter-, PEG- und Stomaversorgung.

Neben der Behandlungspflege gibt es die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Im Sozialgesetzbuch V sind sie für den Bereich der ambulanten Krankenpflege definiert. In dem ein Pflegedienst z.B. den Verbandswechsel einer Wunde übernimmt kann der Betroffenen oftmals früher aus einer Klinik nach Hause entlassen werde. Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkassen und wird separat zur Pflegeversicherung berechnet. Dies bedeutet, dass zusätzlich zur Grundpflege behandlungspflegerische Leistungen erfolgen können oder ausschließlich die Behandlungspflege geleistet wird. Bei jeder Maßnahme spricht sich die Pflegekraft mit dem zuständigen Hausarzt ab, da eine ärztliche Verordnung notwendig ist. Zudem muss sie von der Krankenkasse bewilligt werden. Hierzu kann es zu Prüfungen durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kommen. Es gibt verschiedene Gründe für eine Zusage, wie das benötigte Fachwissen (z. B. bei einem aufwendigen Verbandswechsel), schlechtes Sehvermögen (z. B. bei Insulinspritzen) und motorische Einschränkungen (z. B. beim Anziehen von Antithrombosestrupfen). Zudem ist Voraussetzung, dass die betreffende Tätigkeit nicht von einer Person im selben Haushalt geleistet werden kann.

Die Pflegetätigkeiten nach diesem Prinzip ist eine Delegation von ärztlichen Maßnahmen. Durch welche die Pflege einen großen Bereich bei der Diagnostik und Therapie inne hat. Diese können in den verschiedenen Pflegeformen umgesetzt werden.

Praxisbeispiel für ein komplexes Leistungsangebot:

Herr T. ist auf Grund eines Schlaganfalles etwas eingeschränkt. Er benötigt Hilfe beim Duschen und der kleineren Körperpflege. Da Herr T. sehr kräftig ist, ist es für seine Frau sehr schwierig ihn beim Duschen zu unterstützen. Bei der Körperpflege am Waschbecken haben sich die beiden gut miteinander arrangiert. Deshalb kommt zweimal wöchentlich ein Pflegedienst für das Duschen vorbei. Zudem hat Herr T. eine Wunde am Knöchel, diese wird nach dem Duschen vom Pflegedienst fachgerecht versorgt. Daraus resultiert: Herr T. erhält kombinierte Leistungen von der Pflegekasse (Pflegegeld und –sachleistungen) und der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse für die Grundpflege und für die Wundversorgung mit der Krankenkasse ab.

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