Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Medikamentengabe

Ist ein pflegebedürftiger Mensch auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen, kann diese aber nicht selbständig durchführen, kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden. Die Mitarbeiter unterstützen den Pflegebedürftigen Menschen dann bei der Einnahme oder Verabreichnung der Medikamente. Die Hilfeleistungen können sich von der Bereitstellung eines Wochendispensers (Tabletten-Organisierer) bis hin zur Verabreichung von Insulinspritzen erstrecken.
Liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, kann der Pflegedienst diese Leistung direkt über die zuständige Krankenkasse abrechnen.

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