Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst in medizinischen und pflegerischen Fragen aller Pflege- und Krankenkassen in einem Bundesland. In Deutschland gibt es zurzeit 15 MDK´s. Bei den Gutachtern des MDK handelt es sich um Ärzte/Ärztinnen und Pflegefachpersonal, die in ihrer medizinisch-fachlichen Bewertung per Gesetz unabhängig sind.

Wenn ein Antrag auf einen Pflegegrad bei einer Pflegekasse eingeht, beauftragt sie den MDK mit einer häuslichen Begutachtung des Antragsstellers. Der Gutachter ermittelt vor Ort den individuellen Hilfebedarf der Person und prüft ob die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt werden. Anschließend wird die Empfehlung hinsichtlich der Einstufung in einen Pflegegrad in Form eines Gutachtens an die zuständige Pflegekasse gesandt. Diese entscheidet dann auf Grundlage der Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung über die Zusage eines Pflegegrades. Das erstellte Gutachten beinhaltet neben einer Pflegegradempfehlung und einer ausführlichen Begründung, eine Prüfung der Alltagskompetenz. Auch schlägt der MDK Maßnahmen zur Reha und Prävention vor und gibt Empfehlungen über die Art (z.B. ambulante Pflege) und den Umfang der nötigen Pflegeleistungen ab.

Darüber hinaus prüft der MDK in regelmäßigen Abständen die Qualität ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen und fertigt einen Transparenzbericht an in dem die MDK-Note vergeben wird.

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