Das persönliche Budget (§17 SGB IX) stellt eine alternative Leistungsform dar, mit dem Menschen mit Behinderung Leistungen zur Teilhabe selbstständig „einkaufen“ können. Es wird trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht.
Rechtsgrundlage: §35a SGB XI; 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX
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