Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Persönliches Budget

Das persönliche Budget (§17 SGB IX) stellt eine alternative Leistungsform dar, mit dem Menschen mit Behinderung Leistungen zur Teilhabe selbstständig „einkaufen“ können. Es wird trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht.

Rechtsgrundlage: §35a SGB XI; 17 Abs. 2 bis 4 SGB IX

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