Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Pflegeberatung

Jede Person mit Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung und deren Angehörige haben seit dem 01.01.2009 ein Recht auf unabhängige Pflegeberatung durch Pflegeberater nach dem § 7a SGB XI:

Die Rechtsvorschrift lautet:

    „Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben ab dem 1. Januar 2009 Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind (Pflegeberatung). Aufgabe der Pflegeberatung ist es insbesondere:
  • den Hilfebedarf unter Berücksichtigung der Feststellungen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung systematisch zu erfassen und zu analysieren,
  • einen individuellen Versorgungsplan mit den im Einzelfall erforderlichen Sozialleistungen und gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen zu erstellen,
  • auf die für die Durchführung des Versorgungsplans erforderlichen Maßnahmen einschließlich deren Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträger hinzuwirken,
  • die Durchführung des Versorgungsplans zu überwachen und erforderlichenfalls einer veränderten Bedarfslage anzupassen sowie
  • bei besonders komplexen Fallgestaltungen den Hilfeprozess auszuwerten und zu dokumentieren.“

Zu finden sind die Berater meist in den Pflegekassen oder in den neuen Pflegestützpunkten. Sie beraten im Bereich des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit. Jedoch ist die Bezeichnung „Pflegeberater“ nicht geschützt, so dass sich im Prinzip jeder so nennen kann. Die Mitarbeiter der Pflegekassen und Pflegestützpunkte sind jedoch ausgebildete Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsangestellte oder Sozialarbeiter und haben eine qualifizierte Weiterbildung von mindestens 400 Stunden, gemäß der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes, absolviert.

Weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie im Pflege-Ratgeber unseres Premium-Bereichs. Alle Mitarbeiter unserer Firmenkunden erhalten kostenlos Zugang zu diesem. Sind Sie selber Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen und wünschen kostenloses Infomaterial über unser Leistungsangebot kontaktieren Sie uns.

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