Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Pflegegrade

Beantragt ein Versicherter Leistungen aus der Pflegeversicherung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine Begutachtung durchgeführt. Ziel ist die Ermittlung des tatsächlichen Pflegebedarfs im gewohnten Umfeld. Grundvoraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI besteht. Nach § 15 SGB XI erfolgt dann die Unterteilung in die verschiedenen Pflegegrade. Die Pflegegrade orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Je höher die Person eingestuft wird, desto größer ist der Umfang der Leistungen von der Pflegekasse. Bei einer Veränderung der Pflegesituation kann es zu einer anderen Einstufung kommen. Hierbei ist eine Höherstufung angebracht.







  (Durch Klicken auf den jeweiligen Pflegegrad erhalten sie weitere Information.)

s. auch Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Pflegeformen und altersgerechtes Wohnen

 

« »