Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Quarantäne

Laut §30 Infektionsschutzgesetz bedeutet es die unverzügliche und strikte (jedoch zeitlich befristete) Isolation eines Patienten beim Auftreten von bestimmten Erkrankungen, welche von Mensch zu Mensch übertragbar sind. Dieses gilt bereits beim bloßen Infektionsverdacht.

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