Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Träger von Pflegeheimen

Der Träger ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Alten- oder Pflegeheim betreibt. Er ist für die Bereitstellung von Personal und Arbeitsmitteln zuständig und kommt für anfallende Kosten auf. Die Verantwortung des reibungslosen Betriebes liegt bei dem Träger der Einrichtung. Der Heimvertrag wird zwischen dem Bewohner dem Träger geschlossen. Die Art des Heimträgers ist ein wichtiges Differenzierungsmerkmal unter den Einrichtungen.

In Deutschland gibt es grundsätzlich drei verschiedene Träger:

  • Staatlichte Träger
  • Freigemeinnützige Träger
  • Private Betreiber

Die staatlichen Träger sind hauptsächlich in Gemeinden und Kreisen organisiert. Zu den freigemeinnützigen Trägern gehören vor allem die kirchlichen Organisationen. Private Betreiber sind teilweise kleine einzelne Einrichtungen oder in großen Pflegeheim- Ketten operierende Unternehmen. Zu den größten privaten Pflegeheimketten gehören z.B. Augustinum, Casa Reha oder Curanum.

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