Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Au-Pair

Au-Pair bezeichnet junge Erwachsene, die im In- oder Ausland bei einer Gastfamilie leben und dort für bestimmte Tätigkeiten wie Kinderbetreuung und leichte Haushaltstätigkeiten eingesetzt werden. Im Gegenzug erlernen Sie die fremde Sprache und die Kultur des neuen Landes kennen. Bei der Anstellung eines Au-Pairs wird von einem „Betreuungsverhältnis besonderer Art“ gesprochen. Es handelt sich nur bedingt um ein reales Arbeitsverhältnis. Es bestehen jedoch arbeits- und sozialrechtliche Regelungen, die bei der Einstellung eines Au-Pairs in Deutschland greifen. Zu den typischen Aufgaben eines Au-Pairs gehören:

  • Kinderbetreuung (spielen, vorlesen, basten, bei den Hausaufgaben helfen, beim Anziehen behilflich sein, ins Bett bringen)
  • Kinderbegleitung – bringdienste (Kindergarten, Schule, Sportangebote, etc.)
  • Haushaltstätigkeiten (Wäsche der Kinder Waschen, für die Kinder Essen zubereiten)
Nicht zu den Aufgaben eines Au-Pairs gehören:
  • Für den gesamten Haushalt alleine zuständig zu sein
  • Altenpflege
  • Gartenarbeiten
Ein Au-Pair darf maximal 30 Wochenstunden in Deutschland in die Mithilfe der Familienarbeit eingebunden sein. Für die Mithilfe bei der Familienarbeit erhält das Au-Pair ein Taschengeld von ca. 260 Euro pro Monat. Dem Au-Pair steht ein freier Nachmittag in der Woche sowie eine vollständiger freier Tag in der Woche zu. Zudem erhält das Au-Pair eine kostenlose Unterbringung bei der Familie in einem eigenen Zimmer.

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