Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Pflegegrad 3

Personen die unter den Pflegegrad III fallen haben nach §15 SGB XI „Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“. Der medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat somit einen Gesamtpunktewert ab 47,5 bis unter 70 Punkte im Begutachtungsinstrument ermittelt. Wird der Betroffene zu Hause gepflegt, erhält dieser ein Pflegegeld in Höhe von 545 € monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.298 € monatlich. Weitere Leistungen der Pflegeversicherung Pflegeversicherung bei Erfüllen der Voraussetzungen sind u.a.:

Pflegegeld 545 €
Pflegesachleistungen 1.298 €
teilstationäre Pflege 1.298 €
vollstationäre Pflege 1.262 €
Entlastungsbeitrag ambulante Pflege 125€
Siehe auch Pflegegrade

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