Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Pflegegrad 4

Personen die unter den Pflegegrad IV fallen haben nach §15 SGB XI „Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständikeit oder der Fähigkeiten“. Der Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) hat somit einen Gesamtpunktewert ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte im Begutachtungsinstrument ermittelt. Wird der Betroffene zu Hause gepflegt erhält dieser Pflegegeld in Höhe von 728 € oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.612 € monatlich. Bei einer vollstationären Betreuung im Pflegeheim, unterstützt sie die Pflegekasse monatlich mit 1.775 €. Weitere Leistungen der Pflegeversicherung bei Erfüllen der Voraussetzungen sind u.a.:

Pflegegeld 728 €
Pflegesachleistungen 1.612 €
Teilstationäre Pflege 1.612 €
Vollstationäre Pflege 1.775 €
Entlastungsbeitrag ambulante Pflege 125 €
Siehe auch Pflegegrade

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