Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen

Pflegeunterstützungsgeld

Angehörige haben nach dem Pflegezeitgesetz die Möglichkeit bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fernzubleiben "kurzzeitige Arbeitsverhinderung", um in einer akuten Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Seit dem 1.1.2015 ist für diese Zeit eine Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld – vorgesehen. Dieses Recht gilt gegenüber allen Arbeitgebern unabhängig von der Größe des Unternehmens. Beschäftigte haben nun Anspruch auf eine entsprechende Lohnersatzleistung. Das Pflegeunterstützungsgeld gibt Familien so die Möglichkeit, sich im akuten Notfall um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern zu können und eine bedarfsgerechte Pflege organisieren zu können und finanzielle Sicherheit.

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